Eine Person bestätigt schriftlich, dass die Stempelmarke für den Antrag ordnungsgemäß angebracht und durchgestrichen wurde.
Die Erklärung wird von der Firma aufbewahrt und kann bei Kontrollen gezeigt werden.
Die Person stimmt der Verarbeitung ihrer Daten nach den EU-Datenschutzregeln zu und bestätigt, die Datenschutzhinweise gelesen zu haben.