Verordnung betreffend die Einsprüche gegen Beschlüsse

Die Gemeinde Gsies erklärt in dieser Verordnung, wie Bürgerinnen und Bürger gegen Gemeindebeschlüsse Einspruch erheben können.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

19.11.2024

Beschreibung

  • Wenn jemand mit einem offiziellen Beschluss der Gemeinde nicht einverstanden ist, darf er innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich Einspruch einlegen.
  • Der Einspruch muss klar sagen, um welchen Beschluss es geht und warum er falsch oder problematisch ist – auch per E-Mail oder persönlich möglich.
  • Die Gemeinde prüft den Einspruch und entscheidet innerhalb von 30 Tagen; bei Zustimmung kann der Beschluss geändert oder aufgehoben werden.

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Veröffentlichungsdatum

19.11.2024

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Zuletzt aktualisiert: 08.07.2025, 16:42 Uhr

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