Verordnung über Verträge

Diese Verordnung der Gemeinde Gsies legt fest, wie Verträge abgeschlossen, dokumentiert und kontrolliert werden – ob für Käufe, Bauprojekte oder Dienstleistungen.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

07.02.2011

Beschreibung

  • Alle Verträge der Gemeinde müssen schriftlich abgeschlossen werden – je nach Art als notarielle Urkunde, Verwaltungsschrift, privates Dokument oder digital.
  • Der Bürgermeister oder ein Beauftragter unterschreibt die Verträge, der Gemeindesekretär dokumentiert sie, erhebt Gebühren und führt ein offizielles Register.
  • Bei Bauaufträgen gelten besondere Regeln: Es gibt klare Verfahren zur Auswahl von Auftragnehmern, technische Kommissionen für Bewertungen und Vorschriften für Sicherheiten wie Kautionen.

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Zeitraum

Veröffentlichungsdatum

07.02.2011

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Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 09:15 Uhr

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Dokument Politische Aktivitäten

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Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

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Der Pfarrbrief enthält Gottesdienstzeiten, Mitteilungen und Termine für die Gemeinden von Welsberg, Taisten...