Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen

Die Kommission für Unbewohnbarkeitserklärungen der Gemeinde Gsies wird im Sinne des Art. 130 des Wohnbauförderungsgesetzes ernannt.

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Beschreibung

Der Artikel 130 des Wohnbauförderungsgesetzes (L.G. vom 17.12.1998, Nr. 13) regelt die Unbewohnbarkeitserklärungen: 

(1) Für die Erklärung der Unbewohnbarkeit eines Gebäudes oder eines Teiles davon - aus Gründen der öffentlichen Gesundheit oder der Sicherheit oder infolge von Naturkatastrophen - ist der Bürgermeister zuständig; diese gilt in jeder Hinsicht und muss dem Gutachten der Kommission entsprechen, die zusammengesetzt ist aus:

  • einem Vertreter der Sanitätseinheit, der dem gebietsmäßig zuständigen Dienstleistungsbereich für öffentliche Hygiene und Gesundheit angehört
  • einem Techniker der Gemeinde - sofern ein solcher vorhanden ist - oder einem solchen des Wohnbauinstitutes

(1-bis) Die Kommission entscheidet für die Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung anhand der bei der Gemeinde eingereichten Unterlagen oder aufgrund eines am Gebäude durchgeführten Lokalaugenscheines. 

(2)  Die Maßnahme des Bürgermeisters muss dem Landeshauptmann mitgeteilt werden. Gegen die obengenannte Maßnahme kann innerhalb von 30 Tagen Rekurs an die Landesregierung eingereicht werden; diese kann auch von Amts wegen nach Anhören des zuständigen Dienstes für öffentliche Hygiene und Gesundheit oder der Landesabteilung Hochbau und technischer Dienst innerhalb der Fallfrist von 60 Tagen die Maßnahme annullieren.

(3)  Mit Durchführungsverordnung werden die Richtlinien zur Feststellung der Unbewohnbarkeit aus gesundheitlichen und aus Sicherheitsgründen festgelegt; die Beachtung dieser Richtlinien hat aus der Unbewohnbarkeitserklärung hervorzugehen.

Art der Organisation

Kommission

Adresse

SANKT MARTIN (ST. MARTIN) 10/B, 39030 GSIES

effektive Mitglieder

Dr. Ing. Ralf Pellegrini

Gemeindetechniker

Dr. Livia Borsoi

Vertreterin der Sanitätseinheit

Orte

Gemeinde Gsies

SANKT MARTIN 10/B, 39030 GSIES

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 09.07.2025, 15:00 Uhr